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Flüchtlings-Notunterkunft in der Helmut-Pardon-Halle: Asylsuchende sind angekommen

Am Montag, 13. Juli, sind knapp 120 Asylsuchende in Recklinghausen angekommen. Ihnen wird auf dringliche Bitte des Landes Nordrhein-Westfalen voraussichtlich bis Ende Oktober die Helmut-Pardon-Sporthalle in Suderwich als Notunterkunft zur Verfügung gestellt.

Die meisten Flüchtlinge, die am Montag angekommen sind, stammen nach eigenen Angaben aus Albanien. „Zu rechnen ist mit einer hohen Fluktuation“, sagt Beigeordneter Ekkehard Grunwald als Leiter des Koordinierungsstabes. „Die Männer, Frauen und Kinder können nach wenigen Tagen bis zwei Wochen in die Kommune gebracht werden, in der sie dann für die Dauer des Asylverfahrens leben.“

Am Wochenende hatten Kräfte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Technischen Hilfswerkes (THW) bereits Betten und Sanitäranlagen aufgebaut. 130 Personen können in der Helmut-Pardon-Halle aufgenommen werden. Das ist die maximale Anzahl, um gleichzeitig den Diskretionsbereich zu wahren. 38 zumeist ehrenamtliche Kräfte des DRK waren am Montag bei der Ankunft der Flüchtlinge den ganzen Tag vor Ort. Im Drei-Schichten-Betrieb werden Mitarbeiter des DRK sich nun auch weiterhin um die Asylsuchenden kümmern.

Für konkrete Fragen zur Notunterkunft können Bürgerinnen und Bürger sich an den Fachbereich Soziales, Arbeit, Wohnen wenden. Ansprechpartner ist Olaf Haas, Fachbereichsleiter Soziales, Arbeit und Wohnen. Er ist unter der Telefonnummer 02361/50-2050 bzw. per E-Mail unter olaf.haas@recklinghausen.de von montags bis freitags während der Dienstzeiten zu erreichen.

Wer etwas spenden möchte, kann sich an das DRK unter der Tel. 02361/93930 wenden. Spenden können nicht vor Ort an der Halle angenommen werden.

Zum Hintergrund: Immer mehr Flüchtlinge und Asylsuchende kommen nach Deutschland. Die Städte haben die Pflicht, Flüchtlinge aufzunehmen und keinen Einfluss darauf, wie viele ihnen zugeteilt werden. Aus diesem Grund hat die Stadt Recklinghausen gar keine andere Möglichkeit, als eine Dreifach-Sporthalle als Notunterkunft zur Verfügung zu stellen. Es ist vereinbart worden, dass das Land die Kosten für die Unterbringung der Asylsuchenden übernimmt.

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