sozial
Flüchtlings-Notunterkunft
in der Helmut-Pardon-Halle: Asylsuchende sind angekommen
Am Montag,
13. Juli, sind knapp 120 Asylsuchende in Recklinghausen angekommen. Ihnen wird
auf dringliche Bitte des Landes Nordrhein-Westfalen voraussichtlich bis Ende
Oktober die Helmut-Pardon-Sporthalle in Suderwich als Notunterkunft zur
Verfügung gestellt.
Die meisten
Flüchtlinge, die am Montag angekommen sind, stammen nach eigenen Angaben aus
Albanien. „Zu rechnen ist mit einer hohen Fluktuation“, sagt Beigeordneter
Ekkehard Grunwald als Leiter des Koordinierungsstabes. „Die Männer, Frauen und
Kinder können nach wenigen Tagen bis zwei Wochen in die Kommune gebracht
werden, in der sie dann für die Dauer des Asylverfahrens leben.“
Am Wochenende
hatten Kräfte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Technischen Hilfswerkes
(THW) bereits Betten und Sanitäranlagen aufgebaut. 130 Personen können in der
Helmut-Pardon-Halle aufgenommen werden. Das ist die maximale Anzahl, um
gleichzeitig den Diskretionsbereich zu wahren. 38 zumeist ehrenamtliche Kräfte
des DRK waren am Montag bei der Ankunft der Flüchtlinge den ganzen Tag vor Ort.
Im Drei-Schichten-Betrieb werden Mitarbeiter des DRK sich nun auch weiterhin um
die Asylsuchenden kümmern.
Für konkrete
Fragen zur Notunterkunft können Bürgerinnen und Bürger sich an den Fachbereich
Soziales, Arbeit, Wohnen wenden. Ansprechpartner ist Olaf Haas,
Fachbereichsleiter Soziales, Arbeit und Wohnen. Er ist unter der Telefonnummer
02361/50-2050 bzw. per E-Mail unter olaf.haas@recklinghausen.de
von montags bis freitags während der Dienstzeiten zu erreichen.
Wer etwas
spenden möchte, kann sich an das DRK unter der Tel. 02361/93930 wenden. Spenden
können nicht vor Ort an der Halle angenommen werden.
Zum Hintergrund: Immer mehr Flüchtlinge und
Asylsuchende kommen nach Deutschland. Die Städte haben die Pflicht, Flüchtlinge
aufzunehmen und keinen Einfluss darauf, wie viele ihnen zugeteilt werden. Aus
diesem Grund hat die Stadt Recklinghausen gar keine andere Möglichkeit, als
eine Dreifach-Sporthalle als Notunterkunft zur Verfügung zu stellen. Es ist
vereinbart worden, dass das Land die Kosten für die Unterbringung der
Asylsuchenden übernimmt.